AGB
Die AGB von Eishockeyreisen.com
1 Allgemeine Bedingungen:
Für von Wüst Eishockeyreisen.com durchgeführten NHL - Reisen gelten die nachfolgenden Bedingungen. Diese regeln das Geschäftsverhältnis zwischen Wüst Eishockeyreisen.com und dem Reisenden. Hier gelten die Beförderung und Reiseverträge der beteiligten Leistungsträger die da wären (Fluggesellschaften, Hotels und selbstverständlich die von unserem Partner Reste Tour usw.)
2. Zustandekommen des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung des Kunden bei Veranstalter Wüst Eishockeyreisen.com später wir genannt den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung kann generell schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien erfolgen. Der Anmeldende haftet uns und allen fremden Leistungsträgern auch für die durch Ihn Mitreisenden Gesamtschuldnerisch. Der Vertrag erhält durch unsere Annahme seine Gültigkeit.
3. Zahlung / Lieferung
Bei Vertragsabschluß werden 20% des gesamten Reisepreis als Anzahlung fällig. Die Restzahlung hat 40 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Sollte die Buchung weniger als 40 Tage betragen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Bei nicht vollständiger oder verspäteter Zahlung hat der Reisende keinen Anspruch auf das Aushändigen der Reisedokumente. Die Reisedokumente werden generell erst nach der vollständigen Bezahlung an den Reisenden ausgehändigt oder versandt. Die Anzahlung dient nur der Absicherung und etwaigen Umbuchungs- bzw. Rücktrittsgebühr der an der Reise beteiligten Personen. Sollte jedoch die Anzahlung die Gebühren übersteigen erhält der Reisende den Differenzbetrag unverzüglich erstattet.
4. Preisänderungen und Leistungen:
Die Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung sowie der Reisebestätigung. Etwaige Änderungen oder Abweichungen einer Reiseleistung vom vorher vereinbarten Inhalt des Vertrags die nach dem Vertragsabschluß zwingend erforderlich sind und nicht von uns verschuldet sind sofort dem Reisenden mitzuteilen. Sollte daraus eine wesentliche Veränderung sein bedarf es eines neuen Vertrags.
Bei Erhöhungen des Reisepreises durch Flughafengebühren, Kerosin, Sicherheitsgebühren und andere Art der Gebühren zu ändern. In der Höhe wie sich der Reisepreis pro Person niederschlagen würde.
a.) Bedingung hierfür ist das vom Zeitpunkt der Änderung bis zum Reisetermin mehr als 2 Monate vergehen.
b.) Die Erhöhung des Reisepreises insgesamt pro Person mehr als 5 % beträgt. Oder eine erheblichen Veränderung der Reise hat der Reisende ohne Gebühren das Recht die Reise zu kündigen. Der von Ihm dabei schon gezahlte Betrag Mus unverzüglich dem Reisenden wieder zurückerstattet werden. Die Kündigung des Reisevertrags hat schriftlich zu erfolgen.
5. Reiserücktritt - Umbuchung, Ersatzperson
a.) Der Reisende kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Entscheidend dabei ist die schriftliche Reiserücktrittserklärung bei uns.
b.) Tritt nun der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt diese nicht an, so haben wir das Recht Ersatz für die Reisevorkehrungen zu verlangen. Diese sind:
Stornierungsgebühren:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises
Bis 8 Tage vor Reiseantritt kann der Reisende verlangen das statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages einsteigt. Wir und die weiteren Leistungsträger behalten uns allerdings vor dem Eintritt des Dritten zu widersprechen. Gründe hierfür können sein: Besondere Reiseerfordernis, Gesetzliche Vorschriften oder Behördliche Anordnungen. Der Reisende und die Ersatzperson haften uns und unseren Leistungsträgern Gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und die durch den Dritten entstanden Zusatzkosten.
6. Vertragsaufhebung
Wird die Reise infolge von höherer Gewalt erheblich erschwert oder beeinträchtigt so können wir oder der fremde Leistungsträger sowie der Reisende den Vertrag kündigen. Sollte der Vertrag gekündigt worden sein so können wir oder der fremde Leistungsträger für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise notwendigen Maßnahme einen angemessenen Betrag verlangen. Des weiteren sind wir und unsere Fremdleistungsträger verpflichtet den Reisenden wieder zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung haben sich die Parteien zu teilen. Weiterhin fallen die entstandenen Mehrkosten dem Reisenden zu.
7. Haftung / Gewährleistung
Gelten für uns oder einem von unseren Fremd-Leistungsträger Internationale Bestimmungen oder Vorschriften, nach denen Anspruch auf Schadensersatz oder Beschränkung besteht, so können wir oder unsere fremden Leistungsträger uns auch gegenüber dem Reisenden darauf berufen. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit nicht ein Schaden des Reiseteilnehmers grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines fremden Leistungsträgers verantwortlich sind. Der Reisende ist jedoch verpflichtet bei Leistungsstörungen mitzuwirken diese so gering wie möglich zu halten. Weiterhin ist der Reisende verpflichtet die Beanstandung sofort vor Ort der Reiseleitung kund zu tun. Die Reiseleitung vor Ort hat nun die Aufgabe diese Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen. Unterläßt der Reisende es jedoch die Reiseleitung von den Mängel zu unterrichten hat dieser kein Anrecht auf Schadensersatz. Der Schadensersatz Anspruch erlischt 30 Tagen nach Reiseende.
8. Paß, Visa und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der Vorschriften selbstverantwortlich. Jegliche Nachteile gehen alleine zu Lasten des Reisenden.
9. Gerichtstand
Der Reisende kann uns nur an unserem Sitz Ludwigshafen / Rh verklagen.
